Tel: 02161 - 200070
FAQ
Fragen und Weiteres
Für unsere physiotherapeutische Leistungen, z.B. Krankengymnastik, manuelle Therapie etc. zahlt die Krankenkasse, sofern Sie ein Kassenrezept haben (minus Rezeptgebühr).
Ohne Rezept vom Arzt kann ich als Heilpraktiker ein Rezept für physiotherapeutische Leistungen verschreiben.
Ohne Zusatzversicherung übernimmt ihre Kasse nichts. Ich bekomme meine Erstattung von Ihnen ohne Abzug.
Mit einem Rezept vom Arzt bekommen Sie auf Wunsch die Physiotherapie.
Ich bekomme meine Erstattung von Ihnen ohne Abzug. Meine Tarife sind Marktkonform. Wie viel Ihre Versicherung bezahlt hat keinen Einfluss auf meine Vergütung.
Ohne Rezept vom Arzt kann ich als Heilpraktiker ein Rezept für physiotherapeutische Leistungen verschreiben. Fragen Sie bitte Nach, ob Ihre Versicherung das erstattet. Ich bekomme meine Erstattung von Ihnen ohne Abzug. Meine Tarife sind Marktkonform. Wie viel Ihre Versicherung bezahlt hat keinen Einfluss auf meine Vergütung.
Für alle heilpraktische Leistungen brauchen Sie kein Rezept vom Arzt.
Ohne Zusatzversicherung zahlt die Kasse nicht dazu. Ich bekomme meine Erstattung von Ihnen ohne Abzug.
Ausnahme: manche gesetzliche Krankenkassen zahlen anteilsweise eine osteopathische Behandlung.
Für alle heilpraktischen Leistungen brauchen Sie kein Rezept vom Arzt.
Aber manche Privatersicherungen haben ihre eigenen Regeln, fragen Sie bitte nach.
Ich bekomme meine Erstattung von Ihnen ohne Abzug. Meine Tarife sind Marktkonform. Wie viel Ihre Versicherung bezahlt hat keinen Einfluss auf meine Vergütung.
Sie brauchen das Rezept, um eine eventuelle Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse zu bekommen.
Und ohne Rezept vom Arzt oder Heilpraktiker ist eine Behandlung laut Heilpraktikergesetz nicht erlaubt.
In meiner Praxis machen wir keine `Wellnessbehandlungen'.
Sie erreichen uns Telefonisch: 02161 200070 zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr (Nicht per Email!!!)
Telefonisch: 02161 200070 zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr (nicht per Email!!!)
Bitte sagen Sie spätestens 24 Stunden vor dem Termin ab. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir leider berechnen. Haben Sie bitte Verständnis dafür.
Als Kassenversicherter zahlen Sie einen Anteil aus eigener Tasche.
Dafür bekommen Sie von uns eine Rechnung zum Überweisen.
Grundsätzlich nehmen wir kein Bargeld an.
Ausnahme: Sie haben eine Zuzahlungsbefreiung.
Manche gesetzlichen und Privatversicherungen zahlen einen Teil dazu. Sehen Sie hier nach: BVO
Besser fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach.
Nur eine schriftliche Zusage hat Rechtsgültigkeit. Manche Mitarbeiter einer Versicherung sind selber nicht gut informiert.
Bitte beachten: ich bekomme meine Vergütung von Ihnen ohne Abzug. Wenn Ihre Kasse nicht zahlt, müssen Sie trotzdem die Rechnung bezahlen, da es eine private Leistung betrifft.
Privatrezept: kein Problem
Gesetzliches Rezept: 14 Tage. Ein älteres Rezept muss vom Arzt geändert werden.
Der Arzt kann auch ein späteres Anfangsdatum angeben!!